Städtische Finanzen

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.

Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet muss diese dem Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.

Der Haushaltsplan 2024

Der Entwurf des Haushalts für 2024 wurde durch Oberbürgermeister Michael Bulander am 20.11.2023 in den Gemeinderat eingebracht. Am 02.12.2023 wurde der Haushalts in einer öffentlichen Klausurtagung vorgestellt. Die Fraktionen hatten bis zum 08.01.2024 die Möglichkeit Anträge zum Haushalt einzureichen. Die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 - 2027 erfolgte am 22.01.2024. Das Regierungspräsidium hat am 18.04.2024 die Gesetzesmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans bestätigt.