Haushaltsplan
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet muss diese dem Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.
Der Haushaltsplan 2025
Der Entwurf des Haushalts für 2025 wurde durch Oberbürgermeister Michael Bulander am 18.11.2024 in den Gemeinderat eingebracht. Am 30.12.2024 wurde der Planentwurf in einer öffentlichen Klausurtagung vorgestellt. Die Fraktionen hatten bis zum 07.01.2025 die Möglichkeit Anträge zum Haushalt einzureichen. Die Beschlussfassung über den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 - 2028 erfolgte am 20.01.2025.