Der Bund stellt den Ländern einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gemäß Art. 143h des Grundgesetzes zur Verfügung.
Der Anteil des Landes Baden-Württemberg hieran beträgt 13.149,8 Mio. EUR. Von diesem Betrag reicht das Land zwei Drittel an die Kommunen weiter. Die Städte und Gemeinden können daraus 6.927,3 Mio. EUR beanspruchen. Die Verteilung unter den Städten und Gemeinden erfolgt analog zum Verteilungsmaßstab der Kommunalen Investitionspauschale (vgl. § 4 Finanzausgleichsgesetz-FAG).
Ziel der Finanzhilfen ist, bestehende Sanierungsstaus und Infrastrukturdefizite in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen abzubauen und eine funktionsfähige, moderne öffentliche Infrastruktur zu erreichen.
Die Stadt Mössingen erhält aus dem Sondervermögen des Bundes 12.374.882,29 EUR. Diese Mittel sind projektbezogen einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Gesamtbudget für 12 Jahre. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen.