Informationen zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG)

Der Bund stellt den Ländern einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gemäß Art. 143h des Grundgesetzes zur Verfügung.

Der Anteil des Landes Baden-Württemberg hieran beträgt 13.149,8 Mio. EUR. Von diesem Betrag reicht das Land zwei Drittel an die Kommunen weiter. Die Städte und Gemeinden können daraus 6.927,3 Mio. EUR beanspruchen. Die Verteilung unter den Städten und Gemeinden erfolgt analog zum Verteilungsmaßstab der Kommunalen Investitionspauschale (vgl. § 4 Finanzausgleichsgesetz-FAG).

Ziel der Finanzhilfen ist, bestehende Sanierungsstaus und Infrastrukturdefizite in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen abzubauen und eine funktionsfähige, moderne öffentliche Infrastruktur zu erreichen.

Die Stadt Mössingen erhält aus dem Sondervermögen des Bundes 12.374.882,29 EUR. Diese Mittel sind projektbezogen einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Gesamtbudget für 12 Jahre. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen gefördert werden:

Die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Ernwiesen wurde zur Förderung angemeldet. Es handelt sich um den einzigen Kunstrasenplatz in Mössingen und Umgebung und der Platz hat damit für die Sportförderung eine hohe kommunale Bedeutung. Der Platz wurde 1984 gebaut. Die letzte ausführliche Sanierung war im Jahr 2004. Aufgrund der zwischenzeitlich vorhandenen Mängel ist eine Generalsanierung erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf 1,46 Mio. EUR. Neben Mittel aus der Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg wurden ergänzend Mittel aus dem Ausgleichstock beantragt (Bewilligung steht noch aus). Die restlichen Mittel für die Finanzierung werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt.

Baustellenschild Ernwiesen

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