Ukraine-Hilfe

Weiterhin dringend Wohnraum gesucht!

Bitte melden Sie uns dringend leerstehenden Wohnraum in Mössingen, den der Landkreis oder die Stadt bei Bedarf für die Unterbringung von Geflüchteten anmieten können. Wir suchen vorrangig komplette, abgeschlossene Wohneinheiten.

Ihre Ansprechpartnerin:

Ferah Özyildiz

Aktuelle Informationen

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Unter www.kreis-tuebingen.de/ukraine stehen Informationen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden. Unter anderem findet man dort erste Informationen zum Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen sowie zur Mindestausstattung des gesuchten Wohnraums und hilfreiche Links.

Außerdem hat das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg unter www.justiz-bw.de (Rubrik Migration) eine FAQ-Übersicht zusammengestellt.
Menschen, die aus der Ukraine nach Mössingen geflüchtet sind, müssen sich beim Bürgerbüro anmelden und dazu persönlich vorsprechen. Erst danach können sie Leistungen nach dem Asyl­bewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter www.moessingen.de/termin oder 07473/370-222.
Beratung und Begleitung in Einzelfällen leistet die Bürogemeinschaft Integration (Freiherr-vom- Stein-Str. 44), zu der auch die Integrationsmanager*innen des Landratsamtes gehören. Melden Sie sich gerne bei Alexander Zanellati, 07071/207-6192, a.zanellati(at)kreis-tuebingen.de.
Seit 25. April bieten ehrenamtliche Sprachlehrkräfte im Jugendhaus M einen Basis-Deutschkurs für Geflüchtete an. Dieser findet viermal pro Woche, jeweils montags bis donnerstags von 9:30 bis 11:30 Uhr statt. Für diese Kurse suchen wir weitere ehrenamtliche Unterstützung! Das Angebot findet großes Interesse. Es haben sich bereits 40 Personen angemeldet. Parallel zum Sprachkurs wird eine Kinderbetreuung angeboten. 

Ihr Ansprechpartner hierfür ist Boris Kühn • 07473/370-122 • b.kuehn(at)moessingen.de.
Die Evangelisch-methodistische Kirche lädt jeden Dienstag ab 16 Uhr Ukrainer*innen und Menschen, die sie begleiten, in ihre Räume in der Bädergasse 7, ein. Das Treffen ermöglicht Kennenlernen, Vernetzung und Austausch. Auch aus dem Team der Bürogemeinschaft Integration ist jeweils eine Ansprechperson vor Ort.
Die Stadtverwaltung ist in enger Abstimmung mit den Schulen. Es werden bereits 20 Schüler*innen aus der Ukraine in den Mössinger Schulen unterrichtet, neun besuchen die internationale Vorbereitungsklasse. Teilweise erhalten die Jugendlichen auch Online-Unterricht aus der Heimat. Die städtische Jugendarbeit bewirbt ihre Angebote direkt in den Schulen und lädt ukrainische Jugendliche ins Jugendhaus ein. Auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung, bisher gibt es noch keinen Bedarf.


Dolmetschende (auch in anderen Sprachen) für Termine bei Behörden, Schulen, Arztpraxen vermittelt Dilek Aydin, 07473/370-124, dolmetscher(at)moessingen.de.
Die vom Ministerium der Justiz und für Migration eingerichtete Hotline ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt und werktäglich zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.
Fragen und Antworten - auch in Russisch und Ukrainisch - u.a. zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es auf den Internetseiten unter folgenden Links

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesministerium des Innern  www.germany4ukraine.de

Auf nachfolgende Fragen finden Sie die Antwort unter folgendem Link

Ministerium für Justiz und für Migration
  • Muss ich einen Asylantrag in Deutschland stellen?
  • Wo kann ich einen Asylantrag stellen?
  • Wie erfolgt die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine in Baden-Württemberg?
  • Besteht für Geflüchtete aus der Ukraine die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes oder der Kommunen zu wohnen?
  • Ich möchte Geflüchteten aus der Ukraine helfen, an wen soll ich mich wenden?
  • Ich bin als ukrainische Staatsangehörige bzw. ukrainischer Staatsangehöriger visumfrei mit einem biometrischen Pass eingereist. Wie kann ich meinen Aufenthalt in Deutschland verlängern?
  • Erhalten ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, Sozialleistungen?
Für Geld- und Sachspenden wendet man sich am besten an die Organisationen und Initiativen, die sich gezielt um dieses Thema kümmern. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden können keine Spenden entgegennehmen. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Für Menschen die helfen wollen: Geldspenden sind derzeit am wirksamsten. Sachspenden sind nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation sinnvoll.
Zum Versicherungsschutz Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe finden Sie Informationen in nachfolgender Pressemitteilung der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Pressemitteilung der UKBW als pdf

Merkblatt zum Versicherungsschutz als pdf



Besonders freuen wir uns über das weiterhin große Engagement aus unserer Stadtgesellschaft und Ihre Angebote, die geflohenen Menschen solidarisch zu unterstützen. Herzlichen Dank dafür!