Die Stadt Mössingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für mössingen.de, mobil.moessingen.de und die Mössingen Stadt-App.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
- Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
- Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet (1.3.1a)
- Listen sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
- Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
- Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor
- PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise keine sinnvolle Fokusreihenfolge
- Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
- Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
- Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
- Navigation / Bedienung der Webseite teilweise nicht einheitlich
- Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
- Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.07.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf mössingen.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.