Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Beim hohen Steg“ in Mössingen
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Beim hohen Steg“
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Mössingen hat am 06.11.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Beim hohen Steg“ einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet, mit einer Gesamtfläche von ca. 17.863 m², befindet sich am westlichen Stadteingang von Mössingen. Es hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschuss um die Flrst. 4473 und 4470/1 vergrößert.
Ziel und Zweck der Planung
Unter anderem befindet sich derzeit auf dem Grundstück Ofterdinger Straße 20, Flurstück 4475/1 sowie 4473/2, ein gewerblich genutztes Betriebsgelände. Die Grundstücksbesitzer möchten den Betrieb mittelfristig abwickeln und die Grundstücke einer neuen Nutzung zuführen. Als erster Impuls kann dieses Gebiet einer neuen Entwicklung zugeführt werden, welche dann den ersten baulichen Auftakt darstellt.
Dadurch ergeben sich grundlegende Veränderungen auf den gewerblich genutzten Flächen entlang der Ofterdinger Straße.
Hierbei besteht die Chance, das Gebiet nördlich der Ofterdinger Straße gesamtheitlich einer neuen, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, mit dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung des Gebiets und der Ausbildung eines angemessenen Stadteingangs. Sowohl durch städtebauliche als auch freiraumplanerische Maßnahmen kann ein (baulicher) Auftakt an der Abfahrt zur neuen B 27 unmittelbar an der Markungsgrenze gestaltet werden.
Für das Gesamtgebiet wurde ein erstes städtebauliches Konzept entwickelt für das nun der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.
Frühzeitige Unterrichtung
Obwohl § 13a BauGB es zulässt, auf die frühzeitige Unterrichtung zu verzichten, hat der Gemeinderat der Stadt Mössingen am 06.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB durchzuführen.
Die Planungsunterlagen vom 02.10.2023 und die Gemeinderatsdrucksache 2023/157 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Montag, 20.11.2023 bis einschließlich Freitag, 22.12.2023
bereitgestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung erfolgt elektronisch an folgende Mailadresse:
stadtentwicklung(at)moessingen.de
Bei Bedarf besteht auch telefonisch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dem o.g. Zeitraum können – schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) – Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Stadt Mössingen abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen in dem o.g. Zeitraum im Rathaus Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, Flurbereich im 3. Obergeschoss, während der folgenden Öffnungszeiten aus:
Vormittags:
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Nachmittags:
Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Drucksache Aufstellungsbeschluss
Anlage 2 - Städtebauliches Konzept