Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Innenstadt“ in Mössingen
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit des einfachen Bebauungsplans „Innenstadt“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Mössingen hat in der öffentlichen Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, im Innenstadtbereich von Mössingen und entlang der Einfahrtsstraßen einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 63,9 ha.
Der Bebauungsplan wird nach § 30 Abs. 3 BauGB als einfacher Bebauungsplan aufgestellt.
Frühzeitige Unterrichtung
Das Bebauungsplanverfahren wird von dem im Aufstellungsbeschluss gefassten Verfahren nach 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) auf das Regelverfahren umgestellt. Daher wird nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Belange des Umweltschutzes in Form der umweltrelevanten Schutzgüter werden in der Begründung zum Bebauungsplans berücksichtigt.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. In der Sitzung am 13.02.2023 hat der Gemeinderat die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Abgrenzungsplan vom 25.01.2023 und die Gemeinderatsdrucksache 2023/014 liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Montag, 04.09.2023 bis einschließlich Freitag, 06.10.2023
bereitgestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung erfolgt elektronisch an folgende Mailadresse:
stadtentwicklung(at)moessingen.de
Bei Bedarf besteht auch telefonisch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dem o.g. Zeitraum können – schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) – Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Stadt Mössingen abgegeben werden.