Dienstleistung

Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Personalausweises einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Passbehörde ist

für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

  • die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
  • Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
    Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
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Voraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die erforderliche Vollmacht erhalten Sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, das alte Ausweisdokument und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Kindern und Jugendlichen:

        - Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
        - Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten, wenn die Eltern zusammenleben

  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.

Bei äusländischem Geburtsort zusätzlich:

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (bei erstmaliger Ausstellung eines deutschen Dokumentes)
  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde jeweils im Original und ggf. Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • Nachweise evtl. abgegebener Namenserklärungen
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Frist/Dauer

Je nach Barbeitungsdauer in der Bundesdruckei in Berlin

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen.

Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

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Kosten/Leistung
  • Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
  • Reisepass mit 32 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
  • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
  • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 102,00 / EUR 124,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
  • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
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Sonstiges
  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
  • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 1 Passpflicht
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 7 Passversagung
  • § 19 Zuständigkeit

Passverordnung (PassV)

  • § 1 Muster für den Reisepass
  • § 15 Gebühren
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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