Haushaltsplan 2013
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet muss diese dem Landratsamt Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Aktuelles zum Haushaltsplan 2013Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet muss diese dem Landratsamt Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.
Haushaltsplan 2013
Der Entwurf des Haushalts für 2013 wurde in der letzten gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und der Ortschaftsräte im Jahr 2012, am 17.12.2012, eingebracht.
Am 12. Januar 2013 wurde der Haushalt öffentlich vorgestellt und beraten werden. Die Verabschiedung erfolgte am 25. Februar 2013.