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Intensive Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer notwendig!


Die langanhaltende Hitze der vergangenen Monate und die ausgeprägte Trockenheit führt zu einer starken Vermehrung der Borkenkäfer. Dies stellt für den Wald eine große Gefahr dar. Werden die Borkenkäfer in den festgestellten Befallsherden nicht sofort und ausreichend bekämpft, bilden diese Stellen Ausgangspunkte für neuen Befall an den noch gesunden Bäumen.

Das Forstrevier Talheim-Öschingen weist deshalb darauf hin, dass Waldeigentümer nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Borkenkäfern, ihre Waldbestände regelmäßig zu kontrollieren und befallene Bäume umgehend aufzuarbeiten.

Dies gilt insbesondere für alle privaten Waldeigentümer in Öschingen in den Gewannen: Aberwald, Flökenrain, Öhmdwiesen, Rahnbergwiesen, Salacher Holzwiesen.
 
Bei Fragen können sich die Waldbesitzer gerne an den zuständigen Forstrevierleiter Magnus Daferner, 0172 153 0796 wenden. Sofern Eigentümer zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann die Untere Forstbehörde diese gegen Kostenersatz ausführen oder fachkundige Unternehmer vermitteln.

Brutbild des Borkenkäfers der bereits ausgeflogen ist

Rötende Fichtenkrone aufgrund von Borkenkäferbefall