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"Jes - Jugend engagiert sich" geht als Projektmittelfonds weiter


Diese Woche hat der Gemeinderat einstimmig neue Richtlinien für einen Projektmittelfonds „Jes – Jugend engagiert sich“ beschlossen, die ab 01.01.2020 gelten.

Jugendreferentin Tanja Vo-Van machte deutlich, dass sich Jugendliche gerne engagieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Den Ansatz sieht sie in der Projektarbeit. Wichtig ist dabei, dass sich die Engagierten Ziele selber setzen können und der Zeitrahmen überschaubar ist: „Jes“ soll mit mehr Leben gefüllt werden.

Wozu?

Die Stadt will die Jugendlichen unterstützen, aktiv zu werden und ihre Umgebung selber mitzugestalten.

Was heißt das?

Die Veranstaltungen oder Projekte des Projektmittelfonds „Jes“ sind stets gemeinnützig und zielen auf positive Effekte für die Einsatzorte. Sie verfolgen kein Eigeninteresse, sondern haben übergreifenden Charakter.
Und wie? Die Jugendliche brauchen eine Idee, von dem was sie machen oder ändern wollen, suchen einen Namen für das Projekt und geben einen Zeitraum und Ziele vor.

Was beinhaltet die Umwandlung?

  • Die Entscheidung über die Durchführung der Projekte treffen Jugendliche
  • Jugendgerechte Werbemittel
  • Themenfelder werden benannt z. B. Zivilcourage und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gesundheitsförderung, kulturelle und religiöse Vielfalt, Jugendbeteiligung und Förderung des Engagements…
  • Die Präsentation der Ergebnisse machen die Jugendlichen vor der Jugendvertretung
  • Die bisherigen „Projekte“ erhalten einen Festbetragszuschuss
  • Künftig gibt es Projektpaten direkt bei der Stadt angestellt

Was kann gefördert werden?

Zum Beispiel: Ein Theaterfest, die Verschönerung eines Treffpunktes, ein Schülerband-Wettbewerb, ein Filmabend zum Thema Magersucht, ein Poetry-Slam-Workshop, eine Aktion gegen Insektensterben, ein Kurs zum Thema Jugendschutz, ein Filmprojekt „Mössingen aus Sicht der Jugendlichen“ …. Die Möglichkeiten sind vielfältig!

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

  • Kurzfriste, kleine Projekte bis zu 500 €. Darüber entscheidet die Jugendvertretung
  • Projekte ab 500 € mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. Darüber entscheidet die Jugendvertretung mit Zustimmung des kommunalen Jugendreferats

Wer ist Antragsberechtigt?

  • Jugendliche (zwischen 12 und 27 Jahre), vor allem Jugendgruppen, Jugendinitiativen
  • SMVen der Schulen sowie Jugendabteilungen der Vereine und Kirchen
  • Ehrenamtliche Gruppierungen im Bereich der Jugendarbeit

Bei Fragen steht die Jugendreferentin Tanja Vo-Van gerne zur Verfügung.