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Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof in Talheim und Öschingen


Nachdem mehrfach Nachfragen zur Aufhebung einzelner Gräber auf den Friedhöfen in Talheim und Öschingen eingegangen sind, beabsichtigen wir diese Gräber im Herbst 2019 aufzuheben.

Sollte seitens der Bevölkerung noch zusätzliches Interesse an der Aufhebung von weiteren Grabstätten bestehen, bitten wir, einen entsprechenden Antrag bei der Ortschaftsverwaltung bis zum 13. September 2019 zu stellen.

Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre, bei Wahlgräbern 30 Jahre.