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Informationen von naldo


Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund naldo stehen, durch die Coronavirus Pandemie bedingt, vor sehr großen Herausforderungen. Mit ihren Bahnen und Bussen sorgen sie derzeit dafür, dass weiterhin ein verlässliches Grundangebot im Öffentlichen Personennahverkehr aufrecht erhalten wird, mit dem zum Beispiel die Beschäftigten in den Krankenhäusern, bei der Polizei, den Versorgungsunternehmen und dem Lebensmittelhandel zu ihrem Arbeitsplatz und wieder nach Hause kommen, dass die Kinder zur Notversorgung gebracht werden und dass Mitbürger zur Apotheke fahren können.

Der Verkehrsverbund naldo hat nun in einem ersten Schritt, in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen, für naldo Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ die Rückgabe geregelt. Alle Beteiligten bitten jedoch die naldo Fahrgäste sich auch in Bezug auf die Rückgabe von Fahrkarten solidarisch zu verhalten und wenn möglich davon abzusehen.

Für Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ (Schule oder Schülerlistencenter) gelten folgende Rückgaberegelungen:
  • Schülermonatskarten für den Monat März können nicht erstattet werden.
  • Schülermonatskarten für den Monat April können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. März, ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) zurückgegeben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats April.
Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde. Zurückgegebene April Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.

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