Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen
27.03.2020
Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag wurde aufgrund der Folgen der Corona-Krise angepasst und das Antragsverfahren vereinfacht. Unter gewissen Voraussetzungen können Eltern mit geringem Einkommen ab April 2020 den sogenannten Notfall-Kinderzuschlag beantragen.
Als Entscheidungsgrundlage dient nicht mehr das Einkommen der letzten 6 Monate, sondern nur noch das des vorangegangenen Monats. Wer also ab April 2020 den Notfall-Kinderzuschlag beantragen möchte, muss lediglich einen Einkommensnachweis für den Monat März 2020 einreichen.
Weiteren Informationen
www.notfall-kiz.dewww.kinderzuschlag.de
Auf diesen Seiten finden Sie auch Verweise auf die Familienkassen, die die Anträge bearbeiten. Familien, die den Notfall-Kinderzuschlag erhalten, könnten laut Bundesfamilienministerien auch einen Anspruch auf Übernahme der Kita-Gebühren und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.