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Wohngeld bei Bezug von Kurzarbeitergeld


Mit der Wohngeldreform 2020 gibt es Wohngeld für mehr Haushalte. Das Wohngeld wurde an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kommt es in vielen Branchen zu Kurzarbeit und somit für die Beschäftigten zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Wir möchten deshalb in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass durch den Bezug von Kurzarbeitergeld möglicherweise Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss/Lastenzuschuss) besteht.

Anträge auf Wohngeld können deshalb bei der Wohngeldbehörde der Stadt Mössingen schriftlich beantragt werden. Entsprechende Anträge stehen hier online zur Verfügung oder werden auf telefonische Anforderung (Tel. 370-215) per Post übersandt.

Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Vorsprachen derzeit nicht möglich sind.