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Spülpflicht bei geschlossenen Gewerbebetrieben und Ladengeschäften


Die Stadtwerke Mössingen weisen auf die Spülpflicht der Anschlussnehmer bei geschlossenen Gewerbebetrieben und Ladengeschäften hin.
 
Nach § 12  Abs. 1 Satz 1 und § 15 Abs.1 der Allgemeinen Bedingungen für Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sind Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.
 
Um störende Rückwirkungen wie Verunreinigungen oder Verkeimungen auf die öffentliche Wasserversorgung auszuschließen, sind Anschlussnehmer verpflichtet, ihre ungenutzte Trinkwasserinstallation regelmäßig zu spülen. Die wöchentliche Spülung sollte mindestens 150 Liter betragen.
 
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Wassermeister, Dieter Mang unter der Telefonnummer 370-433 zur Verfügung.
 
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