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#STAYHOME - Auch über die Osterfeiertage!


Wir alle – Jung und Alt – müssen uns an die Beschränkungen der sozialen Kontakte insbesondere auch jetzt an den Osterfeiertagen halten.

  • Reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum.
  • Halten Sie in der Öffentlichkeit, wo immer möglich ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter ein.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit Angehörigen aus demselben Haushalt gestattet.
  • Auf öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen (u.a. Olgahöhe und Alter Morgen… ) ist der Aufenthalt verboten.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden – auch über die Osterfeiertage und am Wochenende - vom städtischen Ordnungsamt, dem Sicherheitsdienst, der Polizei, der Feuerwehr und städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrolliert und auch sanktioniert. Bitte halten Sie sich daran und behandeln Sie die kontrollierenden Personen mit dem nötigen Respekt.

Ein Blick in den Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg


Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängen. Wenn sich außerhalb des öffentlichen Raumes mehr als fünf Personen treffen, werden 250 bis 1.000 Euro pro Person fällig. Wer einen öffentlichen Spielplatz oder eine Grillstelle nutzt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Bisher mussten in unserer Stadt nur wenig Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen werden.

Dafür herzlichen Dank und BITTE weiter so, besonders auch jetzt, wenn die schönen Tage nach draußen locken!


Öffentliche Freizeitanlagen sind aufgrund der Corona-Pandemie gesperrt