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Erleichterung für Steuerpflichtige in Folge der Corona Krise


Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundene Krise werden auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation etlicher Gewerbebetriebe haben.

Der Gemeinderat hat zur Erleichterung der Steuerpflichtigen folgendes beschlossen:

  • Die Umsetzung der Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 360 v.H. auf 370 v.H. wird bis zum 30.06.2020 zurückgestellt.
  • Auf Antrag werden Zahlungen von Grund-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer bis zum 31.12.2020 zinsfrei gestundet. Dies gilt sowohl für Vorauszahlungen als auch für Nachzahlungen. Säumniszuschläge werden erlassen.