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Fahrplan zur Lockerung der Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg


Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am Donnerstag, 16. April in einer Sondersitzung einen Rahmenkabinettsbeschluss zu den Entscheidungen gefasst, die Bund und Länder am Mittwoch, 15. April getroffen haben.

Auf dieser Basis wird der Entwurf der fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung erarbeitet und voraussichtlich am Freitagabend, 17. April veröffentlicht.

Öffnung kleinerer und mittlerer Läden ab 20. April

  • In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen.
  • Unabhängig von Ihrer Größe dürfen zudem Auto-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Friseurbetriebe sollen ab dem 4. Mai wieder öffnen können.
  • Für die o.g. gilt: Die Inhaber von Geschäften im Land sollen bis zum Samstag klare Vorgaben bekommen, unter welchen Bedingungen sie kommende Woche wieder öffnen können. „Dazu wollen wir eine Checkliste entwickeln“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen – allerdings nur unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Schulen öffnen am 4. Mai für Abschlussklassen

  • Auch bei den Schulen erfolgt eine schrittweise Öffnung.
  • In Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai erst einmal nur die Schülerinnen und Schülern, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, wieder in die Schulen gehen sowie die Abschlussklassen der beruflichen Schulen.
  • Die Kitas bleiben wegen des hohen Infektionsrisikos auch weiter geschlossen.
  • Kultusministerin Susanne Eisenmann kündigte eine Ausweitung der Notfallbetreuung an. Die Betreuung, die bisher für Schüler bis zur sechsten Klasse gilt, soll künftig auch für Siebtklässler zur Verfügung stehen. Die Betreuung soll auch stärker geöffnet werden für Kinder von Menschen, die jetzt wieder die Arbeit aufnehmen, etwa im Handel und im Dienstleistungsbereich. Auch Alleinerziehende wolle man berücksichtigen.
  • Kretschmann kündigte an, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sprechen zu wollen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie in Zukunft wieder Gottesdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden können.

Kontaktbeschränkungen und Abstandspflicht bleiben


Die Kontaktbeschränkungen und die Abstandspflicht bleiben weiter in Kraft. Nicht nur Großveranstaltungen bleiben erst einmal verboten, sondern auch kleinere Versammlungen, wie bisher schon.

Quelle: red/ mit dpa/lsw und Landesseite Baden-Württemberg