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5. Änderung der Corona-Verordnung


Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020.

Corona-Verordnung in der Fassung vom 17. April 2020 als pdf

Richtlinie zur schrittweisen Öffnung des Einzelhandels vom Wirtschaftsministerium als pdf

Alle Änderungen auf einen Blick - Webseite Land Baden-Württemberg

Schrittweise Öffnung im Einzelhandel

  • Ab dem 20. April dürfen kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche - bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen - wieder öffnen. Hinweise des Wirtschaftsministeriums
  • Unabhängig von Ihrer Größe dürfen zudem Auto-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Friseurbetriebe dürfen ab dem 4. Mai - unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygiene wieder öffnen.
  • Geschlossen bleiben: Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Der Außer-Haus-Verkauf Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist gestattet.

Schulen öffnen am 4. Mai für Abschlussklassen


Bei den Schulen erfolgt eine schrittweise Öffnung. Ab dem 4. Mai gehen erst einmal nur Schülerinnen und Schülern, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, wieder in die Schule. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept zur schrittweisen Öffnung. Weitere Informationen folgen.

Kindertageseinrichtungen bleiben weiter geschlossen


Die Kitas bleiben wegen des hohen Infektionsrisikos auch weiter geschlossen. Die Notfallbetreuung bleibt bestehen und wird ausgeweitet. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept. Sobald weitere Informationen des Ministeriums vorliegen werden wir informieren.

Kontaktbeschränkungen und Abstandspflicht bleiben


Die Kontaktbeschränkungen und die Abstandspflicht bleiben weiter in Kraft. Nicht nur Großveranstaltungen bleiben erst einmal bis zum 31. August 2020 verboten, sondern auch kleinere Versammlungen, wie bisher schon.