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Notbetreuung für Kinder


Das Kultusministerium hat beschlossen, dass ab Montag, 27. April die Notbetreuung für Kinder ausgeweitet wird.

Die Notbetreuung gilt dann zusätzlich, zu den Eltern die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, grundsätzlich auch für Familien, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Die Eltern müssen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung

„Da der reguläre Kitabetrieb weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin eine Notbetreuung bleiben und kann leider nicht für alle gelten. Wir sind uns der Belastung vieler Eltern sehr bewusst, aber wir müssen alle gemeinsam noch Geduld haben, bevor wir zur Normalität zurückkehren können. Der Gesundheitsschutz geht vor“, so Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Aus Gründen des Infektionsschutzes werde die Erweiterung deshalb nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können.

Bitte füllen Sie den Antrag samt den Arbeitgebernachweisen (für jedes Elternteil ein Formular) aus und senden alles per E-Mail an a.streck(at)moessingen.de.       

Antragsformular Notbetreuung

Arbeitsnachweis Notbetreuung

Um eine Ausbreitung von Corona in Kindergärten zu vermeiden sind Kinder von der Notfallbetreuung ausgeschlossen, die
  • in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen
Die Erziehungsberechtigten sind hierfür verantwortlich und haben dies umgehend der Einrichtung telefonisch zu melden.