Gut informiert

Aktuelle Information zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen


Die aktuell gültige Fassung der Corona-Verordnung regelt, dass der Kindergartenbetrieb derzeit generell untersagt ist. Ausgenommen vom Verbot ist die eingerichtete Notbetreuung, deren Bedingungen ebenfalls in der Corona-Verordnung geregelt sind. Bis heute (Stand 12.05.2020) liegen den Kommunen keine neuen Regelungen bzw. Ermächtigungen vor, wie der Kreis der berechtigten Kinder/Familien ausgeweitet wird.

Sobald uns diese vorliegen, wird die Stadtverwaltung wieder informieren.

Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.