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Weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen in Zeiten der Corona-Pandemie


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
 
seit nunmehr knapp zwei Monaten sind die Kindertageseinrichtungen für den regulären Betrieb geschlossen; eine Betreuung findet lediglich im Rahmen einer Notbetreuung für einen bestimmten Kreis von Kindern statt. All dies wird in der so genannten Corona-Verordnung durch das Land Baden-Württemberg geregelt. Die aktuelle Fassung dieser Rechtsverordnung regelt ausschließlich die bereits erwähnte Notbetreuung. In einer Pressemitteilung vom 06.05.2020 wurde von Seiten des Kultusministeriums verkündet, dass die Kindertageseinrichtungen ab 18.05.2020 die Betreuung in Schritten in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Um die Regelungen des Infektionsschutzes einhalten zu können, sollen dabei maximal 50 % der Plätze belegt werden. Seit dieser Pressemitteilung haben wir Einrichtungsträger keine weiteren Informationen erhalten, vor allem wurde aber die Corona-Verordnung Stand heute, 11.30 Uhr, nicht angepasst. Für uns, und auch leider für Sie, bleibt also weiterhin Geduld zu haben, bis die Verordnung erlassen ist. Erst dann können wir verlässliche Planungen aufnehmen, wie der vom Kultusministerium vorgeschlagene Weg in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes in Mössingen angegangen werden kann.
 
Sicher können wir heute schon sagen, dass dieser eingeschränkte Regelbetrieb nicht am 18.05.2020 beginnen kann. Wir Träger benötigen mindestens eine Woche Zeit für die konkrete Organisation, um den Wiederbeginn des Regelbetriebes, auch wenn er eingeschränkt sein wird, gut und entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu gestalten. Dies haben die Städte und Kommunen im Land bereits frühzeitig an das Kultusministerium kommuniziert. Umso bedauerlicher ist nun, dass der vom Kultusministerium genannte Termin vor Ort von vielen Städten und Gemeinden nicht eingehalten werden kann. Auch bei uns in Mössingen bedeutet das, dass ein Start in Richtung des eingeschränkten Regelbetriebs in den städtischen Kindertageseinrichtungen frühestens am 25.05.2020 möglich sein kann. Die Notbetreuung findet selbstverständlich weiterhin in gewöhntem Rahmen statt. Sobald uns die überarbeiteten Vorgaben des Landes vorliegen, werden wir die Elternvertreter der jeweiligen Einrichtungen in den weiteren Organisationsprozess mit einbeziehen und werden zum gegebenen Zeitpunkt über die Einrichtungsleitungen auf Sie, liebe Elternvertreterinnen und Elternvertreter, zukommen.
 
Da der eingeschränkte Regelbetrieb voraussichtlich kurz vor den Pfingstferien starten wird und dieser durch mögliche Schließzeiten dann bereits schon wieder unterbrochen würde, werden die in einigen Einrichtungen geplanten Pfingstferien nicht stattfinden und alle städtischen Kindertageseinrichtungen werden während beider Pfingstferienwochen geöffnet sein. An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmals ausdrücklich bei unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Bereitschaft hierzu bedanken.
 
Wir wissen um die aktuelle Situationen der Familien und die Opfer die Sie als Eltern und auch Ihre Kinder in Zeiten der Corona-Pandemie bringen müssen. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen ist in Zeiten der Corona-Pandemie höchst herausfordernd. Die Kinder vermissen ihre Freunde und verstehen nur schwer, warum ihnen Teile ihrer Kindergartenzeit genommen werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis in dieser  schwierigen und herausfordernden Zeit und wir hoffen, dass mit der Öffnung der Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb für Sie schon bald wieder ein Stück Normalität in Ihr Familienleben zurückkehrt.

Wir werden Sie so schnell wie möglich über die nächsten Schritte informieren. Aktuelle Neuigkeiten in Sachen Corona-Pandemie finden Sie auch immer auf der städtischen Homepage (www.moessingen.de) oder über die städtischen Accounts bei Facebook und Instagram.
 
Mit freundlichen Grüßen

Michael Bulander
Oberbürgermeister