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Das Mössinger Stadtfest, das am 12./13. September 2020 geplant war, wird für dieses Jahr abgesagt.


Die Stadtverwaltung hatte angesichts der Corona-Pandemie die Vereine schon vor einigen Wochen angeschrieben und um Stellungnahme hinsichtlich des Stadtfestes gebeten. Die Vereine hatten sich im Kern dafür ausgesprochen, die Entwicklung der Dinge bis etwa Anfang/Mitte Juni abzuwarten und dann eine endgültige Entscheidung zu treffen.
 
Der Grund für die nun erfolgte Absage des Stadtfests sind die Bestimmungen in der aktuellen Corona-Verordnung sowie in der seit 30. Mai 2020 gültigen zusätzlichen „Corona-Verordnung Veranstaltungen“. In der Corona-Verordnung werden alle Veranstaltungen über 500 Personen ausdrücklich untersagt. Öffentliche Veranstaltungen – wozu das Stadtfest gehört – werden in der ergänzenden „Corona-Verordnung Veranstaltungen“ sogar nur für weniger als 100 Personen und unter zusätzlichen Vorgaben wie Hygienekonzept, Zuweisung eines Sitzplatzes, Angabe von Name und Anschrift der Teilnehmenden und anderem mehr erlaubt.
 
Nach momentanem Stand gelten diese Vorschriften bis 31. August 2020 und die weitere Entwicklung ist nach wie vor schlecht einzuschätzen. Da bis jetzt die Lockerungen aber nur stufenweise vorgenommen wurden, werden die organisatorischen Unsicherheiten auch für Veranstaltungen nach dem 31. August 2020 als beträchtlich angesehen. Man muss davon ausgehen, dass auch im September noch Auflagen gelten werden und ein enormer zusätzlicher organisatorischer Aufwand zu betreiben wäre. Die Stadtverwaltung hat sich daher dazu entschlossen, das Stadtfest nun abzusagen. Damit soll den Vereinen auch rechtzeitig eine sichere Planungsgrundlage gegeben werden.

„Leicht ist uns diese Entscheidung nicht gefallen, denn wir sind uns bewusst, dass das Stadtfest nicht nur ein beliebter Treffpunkt, sondern für die Vereine auch eine wichtige Einnahmequelle ist“, sagt Kulturreferentin Silvia Maier. „Angesichts der aktuellen Vorschriften und der auch für September noch zu erwartenden Auflagen würde aber kaum eine unbeschwerte Feststimmung aufkommen können.“