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Änderung bei religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen


Neuerungen ab 4. Juni 2020: Für Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel gilt jetzt eine maximale Teilnehmerzahl von 100 (bislang 50). Ferner wurde präzisiert, dass Gegenstände und Flächen, die berührt werden, vor und nach jeder Veranstaltung in geeigneter Weise zu desinfizieren sind.

Weitere Infos und Verordnung vom 3. Juni 2020

Verordnung als pdf