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Informationen zur B 27 Bodelshausen - Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen


Am Montag, 15. Juni 2020 hat das Regierungspräsidium Tübingen zum Ausbau der B 27 einen Pressetermin im Bürgersaal des Mössinger Rathauses durchgeführt. Mit dabei war Oberbürgermeister Michael Bulander und seine Bürgermeisterkollegen aus Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen.
 
Pressesprecher des Regierungspräsidiums Dirk Abel und seine Kollegen Michael Kittelberger, Achim Mall und Rainer Prußeit stellten die Planungen und weiteren Schritte vor. „Was die Planung angeht sind wir auf der Zielgerade“, freut sich Dirk Abel und dankt allen Beteiligten. „Es war uns wichtig, eine rechtssichere Planung vorzulegen“. Mit der vorliegenden Variante werden viele Wünsche erfüllt. Der vierspurige Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren wird eine Entlastung für die Region und die Steinlachtalgemeinden bringen.
 
„Ich freue mich, dass es in die heiße Phase geht“, so Oberbürgermeister Bulander. „Wir leiden seit vielen Jahren und fühlen uns abgehängt. Wir hoffen auf ein rasches und zügiges Verfahren, der Ausbau ist für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen enorm wichtig“.
 
Als nächster Schritt werden die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Montag, 29. Juni bis Dienstag 28. Juli 2020 im Mössinger Rathaus, 2. Obergeschoss, Raum 2.12 (Anmeldung über Pforte, derzeit Freiherr-vom-Stein-Straße 18) und den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger und Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und Einwendungen vorzubringen. „Anschließend werden die Einwendungen so rasch und gründlich wie notwendig erfasst“, meint Rainer Prußeit, Leiter des Referats Recht und Planfeststellung im RP Tübingen. Bei einer Größe des Projekts ist vermutlich mit der einen oder anderen Planänderungen zu rechnen. Eine Aussage über den Baubeginn kann deshalb noch nicht getroffen werden. Eins ist sicher: Je weniger Einwendungen, desto schneller wird es gehen. 
 
Dem Regierungspräsidium ist es wichtig, umfassend zu informieren. Es wird neben der öffentlichen Auslegung Bürgersprechstunden geben und aktuell wird an einer Online-Plattform, in der es auch Video-Botschaften von betroffenen Anwohnern und auch kritische Stimmen zu hören gibt, gearbeitet. Auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums stehen die Unterlagen zeitgleich mit der Auslegung zur Verfügung.

Technische Straßenplanung:


Nordöstlich von Bodelshausen beginnt der Ausbau mit Grünbrücke und vergrößertem Rastplatz. Die Trasse führt dann tiefergelegt an Bad Sebastiansweiler vorbei. Über eine Brücke zwischen Ofterdingen und Mössingen um den Endelberg. Insgesamt gibt es drei Anschlüsse: K6933 (Bästenhardt) , L385 (Riethäcker) und L384 (zwischen Mössingen und Nehren).

Projektdaten:


  • Gesamtlänge der Strecke: 6,9 km
  • Zweibahnig, vierstreifiger Querschnitt mit Standstreifen
  • 14 Brückenbauwerke unterschiedl. Charakters (von Gewässerbrücken, Grünbrücken über Gemeindeverbindungsstraßenbrücken)
  • 3 Regenklärbecken
  • 9 Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 2.800 m
  • 8 Stützbauwerke mit einer Gesamtlänge von ca. 2.100 m zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • 7 Irritationsschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 1.850 m, dadurch Reduzierung der Licht- und Lärmeffekte für Mensch und Tier

Verkehrsbelastung bzw. Entlastung:


  • Ortsdurchfahrt Ofterdingen: Heute rund 26.450 Kfz/24 h mit der neuen Planung rund 9.350 Kfz/24 h
  • Ortsdurchfahrt Nehren: Heute rund 19.700 Kfz/24h mit der neuen Planung rund 10.850 Kfz/24 h
 
Nach der umfassenden Information im Bürgersaal wurde der Standort der künftigen Grünbrücke im Bereich zwischen Bodelshausen und Bad Sebastiansweiler und die künftige Endelbergtrasse beim Friedhof in Ofterdingen besichtigt.

Amtliche Bekanntmachung:


Die Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren und im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/bw.

Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ab 29. Juni 2020 ausgelegten Planunterlagen.