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Corona-Teststation auf dem Tübinger Festplatz hat wieder geöffnet


Seit Montag, 17. August 2020, hat die Corona-Teststation auf dem Tübinger Festplatz wieder geöffnet. Die Station wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit Unterstützung des DRK - deren Kreisverbandspräsidentin Dr. Lisa Federle von der KV zur Pandemiebeauftragten des Landkreises Tübingen ernannt wurde - als Drive-In-Station betrieben. Sie dient als reine Teststation. 
 
Die Teststation soll zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte dienen. Seit den bundeseinheitlich geregelten Testmodalitäten für Einreisende aus dem Ausland und insbesondere die für Einreisende aus Risikogebieten bestehende Testpflicht besteht eine hohe Testnachfrage. Einreisende aus dem Ausland werden primär in den Testzentren getestet, die u.a. an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen eingerichtet sind.
 
Es wird dringend darum gebeten, die Teststation nicht direkt aufzusuchen, sondern vorab den Hausarzt anzurufen – oder im Urlaubsfall dessen Vertretung. Das gilt sowohl für symptomfreie als auch symptomatische Personen. Die niedergelassenen Ärzte verweisen dann - sofern sie den Test nicht selbst durchführen können – an eine der im Kreis bestehenden Schwerpunktpraxen oder an die Teststation. Auch kann vor allem bei Personen mit (Erkältungs)symptomen nur der Hausarzt eine Einschätzung treffen, ob ein Test angezeigt ist. An der Teststation auf dem Tübinger Festplatz kann diese Einschätzung nicht erfolgen. Beim Gesundheitsamt finden keine Tests und keine Beratungen diesbezüglich statt. Die Teststation auf dem Tübinger Festplatz hat montags bis samstags jeweils von 10-18 Uhr geöffnet. Personen ohne Symptome werden gebeten, im Zeitfenster zwischen 10 und 14 Uhr zu kommen. In den ersten Tagen des Betriebs muss noch mit Verzögerungen gerechnet werden, da sich die Abläufe erst einspielen müssen.
 
Wer zur Teststation kommt, muss seine Krankenversichertenkarte mitbringen. Wer aus dem Ausland einreist, sollte einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt mitbringen (Flug-, Bahnticket, Parkticket, Restaurantbeleg etc.).
 
Lehrer und Erzieher können sich laut Entscheidung des Landes ab dem 17. August bis Ende September kostenfrei zweimal testen lassen. Innerhalb von 5 Tagen ist ein zweiter Test möglich. Dieser Personenkreis wird gebeten, den erhaltenen Testgutschein mitzubringen.
 
Die Befundmitteilung erfolgt über die Teststelle; zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung. Das Gesundheitsamt erhält keine unauffälligen Testresultate.
 
Einreisende finden Informationen zu aktuellen Risikogebieten unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Der Landkreis Tübingen stellt für Einreisende auf seiner Homepage ein Merkblatt zur Verfügung; dieses kann unter www.kreis.tuebingen.de/corona abgerufen werden. Dort finden sich auch zahlreiche weitere Informationen, Kontaktadressen und ein Chatbot, der viele Fragen zum Thema Corona beantwortet.