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Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Öschingen und Friedhof Talheim


Nachdem mehrfach Nachfragen zur Aufhebung einzelner Gräber auf dem Friedhof Öschingen und Friedhof Talheim eingegangen sind, beabsichtigen wir, diese Gräber im Herbst 2020 aufzuheben.

Sollte seitens der Bevölkerung noch zusätzliches Interesse an der Aufhebung von weiteren Grabstätten bestehen, bitten wir, bis zum 11. September 2020 einen entsprechenden Antrag bei der Ortschaftsverwaltung zu stellen. Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre, bei Wahlgräbern 30 Jahre.


Blick auf den Friedhof in Öschingen