Gut informiert

Mössinger Hallenbad bleibt bis auf weiteres geschlossen


Oberbürgermeister Michael Bulander informierte in der letzten Sitzung des Gemeinderats, dass nach der Sanierung und Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Hallenbad der Verdacht geäußert wurde, dass die verlegten Bodenfliesen nicht die für Bäder geforderte und ausgeschriebene Rutschhemmung aufweisen. Die ausführende Firma sei bei der Abnahme im September 2019 aufgefordert worden, die entsprechenden Nachweise zu erbringen, dass die tatsächlich vorgeschriebene und ausgeschriebene Rutschhemmung geliefert und verbaut wurde. Nachdem Besprechungstermine vor Ort (November/Dezember 2019) und verschiedene Überlegungen (Eintrag durch Baustaub, Auswirkung Reinigungsmittel, Baureinigung) und Tests nicht zu den notwendigen und erforderlichen Ergebnissen führten (Januar-Mai 2020), wurde von Seiten der Stadt Mössingen festgelegt, die Überprüfung der Rutschfestigkeit der eingebauten Fliesen durch ein neutrales Institut vornehmen zu lassen. Anfang Juli 2020 wurden mehrere Fliesenproben durch ein Fachunternehmen entnommen. Die abschließende Bestätigung des neutralen Instituts ergab Ende Juli, dass im Bereich des Beckenumgangs und der Empore (Dampfbad) insgesamt 419 m² nicht die ausgeschriebene und notwendige Rutschhemmung aufweisen. Mehrere Aufforderungen an die ausführende Firma sich zur Sachlage zu positionieren (Vorgaben der VOB) führten zu keinem Ergebnis, was die Einschaltung eines Rechtsanwalts und Start eines juristisch korrekt begleiteten Verfahren zur Folge hatte (August 2020). Vom Rechtsanwalt wurde eine Frist bis Anfang Oktober gesetzt, zu der sich das Unternehmen nicht geäußert hat.

Fazit:

Es steht fest, dass im Bodenbereich der Beckenumgangs falsche Fliesen verlegt wurden, die keine ausreichende Rutschhemmung aufweisen. Im nun laufenden Verfahren kann abschließend noch kein Verantwortlicher genannt werden. Aktuell muss nun entschieden werden, ob ein selbstständiges Beweisverfahren am Landgericht eingeleitet wird, oder ob ein Privatsachverständiger beauftragt wird.
 
Parallel zur Klärung und Festlegung der Mängelbeseitigung wurden alle Varianten, Möglichkeiten einer Öffnung oder Teilöffnung unter Corona-Bedingungen überprüft. Die Entscheidung ob und wie das Bad unter Pandemiebedingungen wieder öffnet, trifft der Gemeinderat am 2. November 2020.