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Corona: Landratsamt Tübingen erlässt Allgemeinverfügung


Achtung: Die Allgemeinverfügung wurde vom Landkreis Tübingen zurückgenommen. Jetzt gilt die vom Land erlassene 3. Pandemiestufe!
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Nachdem der Landkreis Tübingen mittlerweile die 7-Tage-Inzidenz von 50 Fällen/100.000 Einwohner überschritten hat (aktuelle 7-Tage-Inzidenz von 63,4), trifft der Landkreis nun die Vorkehrungen, wie sie bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern am vergangenen Mittwoch in Berlin beschlossen wurden.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 (5,093 MiB) tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 in Kraft.

In Kürze gibt es auf der Internetseite des Landkreises Tübingen weitere Erläuterungen.

Allgemeinverfügung als PDF