Corona: Maßnahmen bei der 3. Pandemiestufe
21.10.2020
Seit dieser Woche gilt in ganz Baden-Württemberg und damit auch in Mössingen die 3. Pandemiestufe. Grund: Es liegt eine Überschreitung der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35 Infizierten auf 100.000 Einwohner vor, die Neuinfektionen sind stark angestiegen und die Infektionsketten sind nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Im Landkreis Tübingen liegt die 7-Tages-Inzidenz über 50 pro 100.000 Infizierte.
Das bedeutet:
Maskenpflicht – Veranstaltungen:
- Zusätzlich gilt die Maskenpflicht in stark frequentierten Fußgängerbereichen, wie Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen oder Marktplätzen, öffentlichen Einrichtungen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Treffen im privaten oder öffentlichen Raum bis maximal 10 Personen. Bei mehr als 10 Personen müssen alle aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt* sein. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeitsfeiern oder Geburtstage.
- Institutionelle Veranstaltungen wie Mitglieder-, Eigentümer- oder Betriebsversammlungen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregelungen mit bis zu 100 Personen stattfinden.
Kitas und Schulen:
- Maskenpflicht ab der 5. Klasse auch im Unterricht.
- Keine Kontaktsportarten im Sportunterricht, auch hier gilt nun der Mindestabstand von 1,5 Metern. Es gilt keine Maskenpflicht.
- Land unterstützt Kommunen bei der Organisation von Entlastungsbussen für den Schülerverkehr, gestaffelter Schulbeginn wird empfohlen.
Hochschulen:
- Maskenpflicht in der Vorlesung, gilt nicht in Vorlesungen der Musikhochschulen und Akademien nach Akademiegesetz.
- Gebäude dürfen nur für den Hochschulbetrieb genutzt werden.
- Verpflegung in Kantinen und Mensen nur mit vorheriger Anmeldung und bis zu einer Gruppengröße von maximal 10 Personen.
Gastgewerbe
- Gruppen bis maximal 10 Personen. Mehr als 10 Personen sind nur erlaubt, wenn diese aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt* sind.
Kunst & Kultur
- Maskenpflicht während der Veranstaltung.
- Veranstaltungen mit einem genehmigten Hygienekonzept bis maximal 500 Besucher erlaubt.
Freizeit & Sport
- Zunächst keine Änderung für Sport- und Musikvereine.
Mobilität
- Verschärfte Kontrollen durch Sicherheitspersonal.
* verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.