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Corona: Maßnahmen bei der 3. Pandemiestufe


Seit dieser Woche gilt in ganz Baden-Württemberg und damit auch in Mössingen die 3. Pandemiestufe. Grund: Es liegt eine Überschreitung der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35 Infizierten auf 100.000 Einwohner vor, die Neuinfektionen sind stark angestiegen und die Infektionsketten sind nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Im Landkreis Tübingen liegt die 7-Tages-Inzidenz über 50 pro 100.000 Infizierte.

Das bedeutet:

Maskenpflicht – Veranstaltungen:

  • Zusätzlich gilt die Maskenpflicht in stark frequentierten Fußgängerbereichen, wie Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen oder Marktplätzen, öffentlichen Einrichtungen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Treffen im privaten oder öffentlichen Raum bis maximal 10 Personen. Bei mehr als 10 Personen müssen alle aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt* sein. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeitsfeiern oder Geburtstage.
  • Institutionelle Veranstaltungen wie Mitglieder-, Eigentümer- oder Betriebsversammlungen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregelungen mit bis zu 100 Personen stattfinden.

Kitas und Schulen:

  • Maskenpflicht ab der 5. Klasse auch im Unterricht.
  • Keine Kontaktsportarten im Sportunterricht, auch hier gilt nun der Mindestabstand von 1,5 Metern. Es gilt keine Maskenpflicht.
  • Land unterstützt Kommunen bei der Organisation von Entlastungsbussen für den Schülerverkehr, gestaffelter Schulbeginn wird empfohlen.

Hochschulen:

  • Maskenpflicht in der Vorlesung, gilt nicht in Vorlesungen der Musikhochschulen und Akademien nach Akademiegesetz.
  • Gebäude dürfen nur für den Hochschulbetrieb genutzt werden.
  • Verpflegung in Kantinen und Mensen nur mit vorheriger Anmeldung und bis zu einer Gruppengröße von maximal 10 Personen.

Gastgewerbe

  • Gruppen bis maximal 10 Personen. Mehr als 10 Personen sind nur erlaubt, wenn diese aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt* sind.

Kunst & Kultur

  • Maskenpflicht während der Veranstaltung.
  • Veranstaltungen mit einem genehmigten Hygienekonzept bis maximal 500 Besucher erlaubt.

Freizeit & Sport

  • Zunächst keine Änderung für Sport- und Musikvereine.

Mobilität

  • Verschärfte Kontrollen durch Sicherheitspersonal.
 
* verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Tagesaktuelle Informationen zu den einzelnen Corona-Vorschriften und deren Anwendung und ein Frage-Antwort-Tool finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de