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Silvester und Jahreswechsel


In Baden-Württemberg und damit auch in Mössingen gibt es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.

Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. 

Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.

Bitte halten Sie sich daran - Danke für Ihr Verständnis.

Wir wünschen allen einen ruhigen Jahreswechsel und einen guten und gesunden Start in das Jahr 2021!