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Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert


Aufgrund der besorgniserregenden Nachrichten über ansteckendere Virusmutationen haben Bund und Länder ihre Beratungen vorgezogen und sich am 19. Januar 2021 im Grundsatz auf folgende Punkte geeinigt:

  • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr medizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Masken mit N95 oder KN95-Zertifzierung).
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert.
  • Dort wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gelten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat.
  • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hinaus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu entzerren.
  • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Perspektive für Grundschulen und Kitas


Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzunterricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vorsichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann. Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Entscheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen.

Wie geht es weiter?


Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbeschlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag, 21. Januar, wird Ministerpräsident Kretschmann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstellen und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Württemberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregierung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen.