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Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben


Die Gesundheitsämter vor Ort können kreisweite nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr anordnen. Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz sieben Tage in Folge über 50 liegt.

Aktuell liegt im Landkreis Tübingen keine kreisweite nächtliche Ausgangsbeschränkung vor!