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Corona-Regelungen für die Landtagswahl


Für Wählerinnen und Wähler gilt bei der Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahllokal, wie bereits von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder dem Einkauf im Supermarkt gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich.

Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Informationen zum Infektionsschutz bei Wahlen

Gerne können Sie schon heute Briefwahl beantragen!

Alle Informationen zur Landtagswahl bei der Stadt Mössingen, zur Briefwahlbeantragung, den Ansprechpartner und vieles mehr finden Sie unter nachfolgendem Link.

www.moessingen.de/landtagswahl-2021