Gut informiert

Der Landkreis Tübingen informiert: 7-Tages-Inzidenz liegt stabil bei weniger als 35 Neuinfektionen


Nach der am 8. März 2021 in Kraft getretenen Neufassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss das Gesundheitsamt als zuständige Behörde die rechtlichen Voraussetzungen für die kreisbezogene Umsetzung der Verordnung schaffen. Dies betrifft die Prüfung und Feststellung der 7-Tages-Inzidenz, nach der sich die Umsetzung des in der Verordnung geregelten Stufenplans richtet. Liegt die 7-Tages-Inzidenz seit fünf Tagen in Folge bei weniger als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, so gehen weitere Lockerungen für private Treffen den übrigen Regelungen der Corona-Verordnung vor.

Die bisher schon möglichen Lockerungen im Bereich Einzelhandel, Sport, Kultur und Kunst bleiben weiterbestehen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder auf über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an, gelten wieder die entsprechenden Beschränkungen.

Im Landkreis Tübingen liegt die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner aktuell bei 28,0 (Stand, Dienstag, 9. März 2021). Damit gelten im Landkreis Tübingen (und Mössingen!) ab Mittwoch, 10. März 2021 Lockerungen für private Treffen. Diese sind möglich mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. (bislang galt die Obergrenze fünf Personen aus zwei Haushalten).

Unter www.baden-wuerttemberg.de finden sich der gesamte Wortlaut der aktuell gültigen Corona-Verordnung, Kurzübersichten der Regelungen sowie FAQ´s . Die Landkreise haben die Feststellung der seit fünf Tagen in Folge bestehenden Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner ortsüblich bekannt zu machen. Im Landkreis Tübingen ist die Homepage www.kreis-tuebingen.de amtliches Bekanntmachungsorgan. Dort findet man die amtliche Bekanntmachung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie – ergänzt um weitere Informationen - auf der Startseite.

An dieser Stelle wird der Landkreis Tübingen auch wieder informieren, sollten sich entsprechend mit einer Absenkung oder auch Steigerung der Inzidenz verbundene Änderungen ergeben.

Der Landkreis Tübingen appelliert weiterhin an die Bevölkerung, umsichtig mit den Lockerungen umzugehen und damit einen Beitrag zu leisten, dass die Inzidenz nicht wieder ansteigt. Das betrifft einen möglichen „Einkaufstourismus“ aus benachbarten Kreisen mit höherer Inzidenz und auch die privaten Treffen, die oftmals Quelle von Infektionen sind.