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Es ist soweit: Weitere Öffnungen sind bei uns ab Samstag erlaubt!


Wenn in einem Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt - gelten (ab dem übernächsten Tag der Bekanntmachung) folgende Öffnungsschritte unter Einhaltung von Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Folgende Öffnungen sind ab Samstag, 22. Mai 2021 erlaubt!

Unter Hinweis finden Sie jeweils bekannte Informationen zur Öffnung in Mössingen

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen. Hinweis: Der Wohnmobilstellplatz in Mössingen ist ab Samstag, 22. Mai geöffnet - weitere Informationen zum Wohnmobilstellplatz
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten. Hinweis: Die Mössinger Museen öffnen ab Sonntag, 6. Juni - weitere Informationen zu den Mössinger Museen
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken. Hinweis: Die Stadtbücherei Mössingen ist geöffnet, ab Samstag nur mit Anmeldung oder Test! - weitere Informationen zur Stadtbücherei
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen. Hinweis: Bergrutschführungen gibt es ab Sonntag, 23. Mai - Informationen und Anmeldung bei Bergrutschführer Armin Dieter, Telefon 07473/6830, info(at)alberlebnis.de
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen. Hinweis: Die Öffnung des Mössinger Freibads ist am Samstag, 29. Mai geplant - weitere Informationen
  • Der Einzelhandel darf wie bisher „Click&Meet“ anbieten. Neu: Pro 40 qm Verkaufsfläche darf sich nun auch ein Kunde mit vorheriger Terminvereinbarung, aber ohne notwendige Vorlage eines Negativtests oder einer Genesenen-/Impfnachweises aufhalten. Alternativ kann das Geschäft zwei Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche ohne vorherige Terminvereinbarung, jedoch mit Vorlage eines Negativtests zulassen.
  • Darüber hinaus ist ab Samstag auch die bislang von 22 - 5 Uhr geltende Ausgangssperre für den Landkreis Tübingen aufgehoben.

Regelungen auf einen Blick - Stand 20.05.2021 - als pdf

Informationen und Bekanntmachung des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de


Weitere Informationen auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg