Es ist soweit: Weitere Öffnungen sind bei uns ab Samstag erlaubt!
20.05.2021
Wenn in einem Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt - gelten (ab dem übernächsten Tag der Bekanntmachung) folgende Öffnungsschritte unter Einhaltung von Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.
Folgende Öffnungen sind ab Samstag, 22. Mai 2021 erlaubt!
Unter Hinweis finden Sie jeweils bekannte Informationen zur Öffnung in Mössingen
- Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen. Hinweis: Der Wohnmobilstellplatz in Mössingen ist ab Samstag, 22. Mai geöffnet - weitere Informationen zum Wohnmobilstellplatz
- Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
- Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
- Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
- Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
- Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten. Hinweis: Die Mössinger Museen öffnen ab Sonntag, 6. Juni - weitere Informationen zu den Mössinger Museen
- Öffnung von Archiven und Bibliotheken. Hinweis: Die Stadtbücherei Mössingen ist geöffnet, ab Samstag nur mit Anmeldung oder Test! - weitere Informationen zur Stadtbücherei
- Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
- Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
- Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen. Hinweis: Bergrutschführungen gibt es ab Sonntag, 23. Mai - Informationen und Anmeldung bei Bergrutschführer Armin Dieter, Telefon 07473/6830, info(at)alberlebnis.de
- Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
- Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen. Hinweis: Die Öffnung des Mössinger Freibads ist am Samstag, 29. Mai geplant - weitere Informationen
- Der Einzelhandel darf wie bisher „Click&Meet“ anbieten. Neu: Pro 40 qm Verkaufsfläche darf sich nun auch ein Kunde mit vorheriger Terminvereinbarung, aber ohne notwendige Vorlage eines Negativtests oder einer Genesenen-/Impfnachweises aufhalten. Alternativ kann das Geschäft zwei Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche ohne vorherige Terminvereinbarung, jedoch mit Vorlage eines Negativtests zulassen.
- Darüber hinaus ist ab Samstag auch die bislang von 22 - 5 Uhr geltende Ausgangssperre für den Landkreis Tübingen aufgehoben.
Regelungen auf einen Blick - Stand 20.05.2021 - als pdf
Informationen und Bekanntmachung des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg