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Öffnungsstufe 3 gilt im Landkreis Tübingen ab heute!


Die 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Tübingen wurde gestern vom Robert-Koch-Institut mit 27,1 festgestellt. Sie bleibt weiterhin unter dem Schwellenwert von 50. Damit greift ab heute, Montag, 7. Juni 2021 die in § 21 der Corona-Verordnung geregelte „Öffnungsstufe 3“.

Das bedeutet unter anderem, dass z.B. gastronomische Betriebe wieder bis 1 Uhr öffnen können. Außerdem sind Lehrveranstaltungen an Hochschulen sowie Kulturveranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 250 Personen wieder möglich. Auch Freizeitparks und – Einrichtungen dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.
 
Darüber hinaus sind durch die Novelle der Corona-VO zum 7. Juni 2021 für den Landkreis Tübingen weitere Änderungen eingetreten, insbesondere:

  • Im Rahmen der allgemeinen Kontaktregeln dürfen nunmehr zusätzlich zu den erlaubten 10 Personen aus 3 Haushalten bis zu fünf weitere Kinder hinzukommen.
  • Bei Gottesdiensten entfällt die Anzeigepflicht, der Gemeindegesang ist wieder allgemein erlaubt ohne Teilnahmebeschränkung auf Getestete, Geimpfte und Genesene.
  • Museumsführungen und touristische Veranstaltungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen in Gruppen von bis zu 20 Personen gestattet

 
Seit Freitag, 4. Juni 2021 liegt der Landkreis Tübingen unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnten ab Donnerstag, 10. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft treten. Unter anderem würde die Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1,2 und 3 für den Außenbereich entfallen, Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen sind dann sowohl innen und außen für bis zu 50 Personen möglich (Testpflicht bzw. Impf-/Genesenennachweis).

Informationen des Landes zu den Öffnungsschritten

Regelungen auf einen Blick - als pdf

Informationen und Bekanntmachung des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de


Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg