Öffnungsstufe 3 gilt im Landkreis Tübingen ab heute!
Die 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Tübingen wurde gestern vom Robert-Koch-Institut mit 27,1 festgestellt. Sie bleibt weiterhin unter dem Schwellenwert von 50. Damit greift ab heute, Montag, 7. Juni 2021 die in § 21 der Corona-Verordnung geregelte „Öffnungsstufe 3“.
Das bedeutet unter anderem, dass z.B. gastronomische Betriebe wieder bis 1 Uhr öffnen können. Außerdem sind Lehrveranstaltungen an Hochschulen sowie Kulturveranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 250 Personen wieder möglich. Auch Freizeitparks und – Einrichtungen dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.
Darüber hinaus sind durch die Novelle der Corona-VO zum 7. Juni 2021 für den Landkreis Tübingen weitere Änderungen eingetreten, insbesondere:
- Im Rahmen der allgemeinen Kontaktregeln dürfen nunmehr zusätzlich zu den erlaubten 10 Personen aus 3 Haushalten bis zu fünf weitere Kinder hinzukommen.
- Bei Gottesdiensten entfällt die Anzeigepflicht, der Gemeindegesang ist wieder allgemein erlaubt ohne Teilnahmebeschränkung auf Getestete, Geimpfte und Genesene.
- Museumsführungen und touristische Veranstaltungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen in Gruppen von bis zu 20 Personen gestattet
Seit Freitag, 4. Juni 2021 liegt der Landkreis Tübingen unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnten ab Donnerstag, 10. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft treten. Unter anderem würde die Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1,2 und 3 für den Außenbereich entfallen, Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen sind dann sowohl innen und außen für bis zu 50 Personen möglich (Testpflicht bzw. Impf-/Genesenennachweis).
Informationen des Landes zu den Öffnungsschritten
Regelungen auf einen Blick - als pdf
Informationen und Bekanntmachung des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de