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Testpflicht im Freibad entfällt!


Der Inzidenzwert im Landkreis Tübingen ist derzeit stabil unter 35. Daher hat das Landratsamt Tübingen weitere Lockerungen ab 10. Juni bekanntgegeben. Hierdurch wird für den Eintritt in das Freibad Mössingen kein Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder einer negativen Testung benötigt. Steigt der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge über 35, ist ein Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder einer negativen Testung wieder notwendig.

Die Corona-Teststation am Freibad ist bis auf weiteres geschlossen.