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Corona-Verordnung gültig ab 16. August


Baden-Württemberg setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Ab dem 16. August gelten die neuen Regelungen.

Alle Informationen auf einen Blick

  • Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen.
  • Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.
  • Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit.
  • Auch die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.
  • Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.
  • Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen. Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos.

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