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Auffrischimpfungen im Landkreis Tübingen


Ab dem 01. September sind Auffrischungsimpfungen (Drittimpfung) für besondere Personengruppen möglich. Voraussetzung für die Impfung ist, dass der Termin der Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung

gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz folgende Personengruppen:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind
  • Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden
  • Personen, mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche
  • Personen, die eine immunsuppressive Therapie durchführen
  • Personen, die bei Ihrer ersten Impfserie ausschließlich Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben

         

Für Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen            Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen (z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin) arbeiten, wird eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht             grundsätzlich empfohlen. Bei individuellem Wunsch und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung ist diese jedoch ebenfalls ab 1. September möglich.

Eine Auffrischungsimpfung ist nur mit den mRNA Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna möglich. Erfolgte die Grundimmunisierung mit einem mRNA- Impfstoff, soll die Auffrischungsimpfung mit dem Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Für die Auffrischungsimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Kreuzimpfung erhalten haben, erhalten bei der Auffrischungsimpfung den Impfstoff der zweiten Impfung. Wurden ausschließlich Vektorimpfstoffe für die erste Impfserie verwendet, können die Personen den mRNA- Impfstoff auswählen.

Um eine Auffrischungsimpfung zu erhalten, sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • gelber Impfausweis oder Ersatzimpfnachweis (in Papierform)
  • digitaler Impfausweis
  • ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief
  • eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers (gilt für Beschäftigte der o.g. Einrichtungen) aus der hervorgeht, dass im Rahmen der Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen besteht, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.
  • Ausweisdokument

Wer führt die Auffrischimpfungen durch?

Die Auffrischungsimpfungen können überall dort wahrgenommen werden, wo Impfungen durchgeführt werden. So können Personen, die zu dem genannten Personenkreis gehören, die Auffrischungsimpfung mit Termin beim Hausarzt oder Hausärztin, im Kreisimpfzentrum Tübingen, bei den Betriebsärzten und bei den mobilen Impfaktionen im Impfbus erhalten.

Terminbuchung im Kreisimpfzentrum Tübingen

Alle Personen, die das Angebot der Auffrischungsimpfung ab dem 01. September in Anspruch nehmen möchten, haben die Möglichkeit hierfür einen Termin zu buchen oder aber auch ohne Termin direkt ins Kreisimpfzentrum Tübingen zu kommen.

Die Buchung kann über die Homepage des Kreisimpfzentrums (www.tuebingen-impfzentrum.de) erfolgen, ebenso telefonisch über die zentrale Hotline 116 117.

Auf der Homepage des Impfzentrums sind auch die Impfbus-Termine aufgeführt und aktualisiert. Ebenso finden sich dort weitere Informationen rund um das Thema Impfung.

Alle Infos gibt es unter www.tuebingen-impfzentrum.de. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an kontakt-impfzentrum(at)kreis-tuebingen.de.