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Änderung der Corona-Verordnung


Die Corona-Verordnungen des Landes wird immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst.

Ab Donnerstag, 28. Oktober 2021 gilt folgendes:

  • Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.

Regelungen für Weihnachtsmärkte:

  • Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt 2G mit den entsprechenden Ausnahmen.
  • Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich.
  • Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Falle von 3G bzw. 2G muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen.
  • Hinweis: In Mössingen findet dieses Jahr kein Weihnachtsmarkt statt.

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