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Gewässerschau in Talheim


Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Mössingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Steinlach mit Nebengewässern. Deshalb führt die Stadt Mössingen am 10.11.2021 und 17.11.2021 gemeinsam mit dem Landratsamt Tübingen entlang der Steinlach mit Nebengewässern eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer, sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Steinlach mit Nebengewässern in Mössingen-Talheim, aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

  • Am 10. November wird vom Häckselplatz Talheim der Gewässerabschnitt Weiherbach bis zur Steinlachmühle, sowie die Nebengewässer besichtigt.
  • Am 17. November werden die Gewässerabschnitte Steinlach, Kirchbach und Seebach besichtigt.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Mössingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

Für Rückfragen wenden sie sich bitte an das Sachgebiet 3-2 Bauliche Infrastruktur, Bautechnik und Grünflächen unter der Telefon-Nr. 07473 / 370-311.