Gut informiert

Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen bei 357,2


Voraussichtlich ab Samstag, 4. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken geschlossen, sowie die Teilnehmerzahlen bei Feiern und privaten Zusammenkünften im Landkreis Tübingen reduziert.

Entsprechend der am Donnerstag, 2. Dezember 2021 erfolgten Bund-Länder-Beschlüsse sind in Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 350 je 100.000 Einwohner Clubs und Diskotheken in Innenräumen zu schließen. Darüber hinaus gilt für private Feiern und Zusammenkünfte eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich; es dürfen nur geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Nahezu alle Landkreise in Baden-Württemberg liegen über dieser Inzidenz.

Das Landesgesundheitsamt hat für den Landkreis Tübingen für Donnerstag, 2. Dezember 2021 eine Sieben-Tages-Inzidenz von 357,2 je 100.000 Einwohner festgestellt. Bleibt dieser Wert weiterhin über 350 und bestätigt das Land Baden-Württemberg die oben genannten Regelungen in der für Samstag (4. Dezember 2021) angekündigten Corona-Verordnung, so gelten die oben genannten Regeln ab Samstag auch im Landkreis Tübingen. Sobald Klarheit herrscht, wird der Landkreis Tübingen entsprechend informieren.