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Sieben-Tage-Inzidenz von 500 im Landkreis Tübingen an zwei Tagen in Folge überschritten


Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen lag am Samstag, 15. Januar 2022 bei 544,5 und damit den zweiten Tag in Folge über 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Ausschlaggebend ist der im Lagebericht des Landesgesundheitsamtes veröffentlichte Inzidenzwert, den das Landratsamt Tübingen festgestellt und öffentlich auf der Homepage www.kreis-tuebingen.de bekannt gemacht hat.

Amtliche Bekanntmachung mit weiteren Informationen als pdf

Damit treten gemäß § 17a Abs. 1 Satz 2 der Corona-Verordnung seit Sonntag, 16. Januar 2022 weitergehende Beschränkungen in Kraft. Danach dürfen sich nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetages nur bei Vorliegen der in der Corona-Verordnung abschließend aufgezählten triftigen Gründe (vgl. Amtliche Bekanntmachung) außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft aufhalten.

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für asymptomatische Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gilt, sowie für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die den regelmäßigen Reihentestungen in der Schule unterliegen. Noch nicht eingeschulte Kinder sind hiervon ebenfalls nicht erfasst. Auch Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz zur Erfüllung eines Einsatzauftrages sind von den Beschränkungen nicht betroffen.

Die Beschränkungen treten außer Kraft, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis Tübingen an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Der genaue Wortlaut der Regelungen findet sich in der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/