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Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück


Baden-Württemberg passt aktuell die Corona-Verordnung an, die dann ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten soll. Damit kehrt Baden-Württemberg zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Ab Freitag gilt dann die Alarmstufe I.

Neue Regeln der Alarmstufe I

In der Alarmstufe I gelten künftig folgende neue Regeln:

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
  • Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).

Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.

Kretschmann kündigte an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten“, begründete Kretschmann diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.

Die neue Corona-Verordnung wird am Donnerstag, 27. Januar 2022, im Umlaufverfahren beschlossen und notverkündet und gilt dann ab Freitag, 28. Januar 2022.

Weitere Informationen www.baden-wuerttemberg.de