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Neue Corona-Verordnung ab Sonntag, 3. April


Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung

Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung

Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
  • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,

Testpflichten

  • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
  • in Schulen und Kitas,
  • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
  • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Zur Corona-Verordnung

Zur Pressemitteilung auf www.baden-wuerttemberg.de