Corona-Verordnung verlängert bis 30. Mai
02.05.2022
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis 30. Mai 2022 verlängert. Ab 2. Mai wurde die Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen beschlossen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.