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Corona-Verordnung verlängert bis 30. Mai


Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis 30. Mai 2022 verlängert. Ab 2. Mai wurde die Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen beschlossen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.

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