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Landratsamt erlässt zeitlich befristetes Wasserentnahmeverbot


Wegen der andauernden Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen ein zeitlich befristetes Wasserentnahmeverbot erlassen.

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis Tübingen sind aufgrund der bisher trockenen Witterung bereits jetzt schon auf kritische Werte gesunken. Auch die Wetterprognosen für die nächsten Tage und Wochen lassen keine Niederschläge erwarten. Die Hitze führt jedoch zu hohen Verdunstungsraten. Lokale Regenschauer tragen nur kurzfristig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Sie fließen entweder schnell oberflächennah ab oder werden vollständig von Boden und Vegetation aufgenommen. Die Grundwasserstände unterliegen einem Abwärtstrend, was den Trockenwetterabfluss im Gewässer weiter verringert. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den kommenden Wochen noch niedriger ausfallen. Deshalb sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen.

Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30.09.2022 den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Danach ist es verboten, Wasser mittels Pumpen aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen bleibt zulässig. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tübingen, www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht.