Gut informiert

Verkehrsinfo zur „Neuen Mössinger Mitte“


Das städtische Verkehrsamt informiert über die geänderte Verkehrsführung in der neuen Mössinger Mitte

Die Hafnergasse sowie die Falltorstraße zwischen Hafnergasse und Bahnhofstraße sind Einbahnstraßen. Somit darf hier nur in Pfeilrichtung gefahren werden. In der Gegenrichtung zur Einbahnstraße besteht ein Verbot der Einfahrt: hier dürfen keine Fahrzeuge, auch keine Fahrräder, einfahren.

Die Hafnergasse sowie die Falltorstraße zwischen Hafnergasse und Bahnhofstraße sind Einbahnstraßen. Somit darf hier nur in Pfeilrichtung gefahren werden.

Bei Bushaltestellen gilt ein gesetzliches Halteverbot 15 Meter vor und hinter dem Verkehrszeichen.

Bei Bushaltestellen gilt ein gesetzliches Halteverbot 15 Meter vor und hinter dem Verkehrszeichen.

Vorfahrtsregelung Bahnhofstraße: Aufgrund des abgesenkten Bordsteines, bleibt die Bahnhofstraße gegenüber den Einmündungen Berggasse, Falltorstraße, Breitestraße und Forststraße vorfahrtsberechtigt.

Aufgrund des abgesenkten Bordsteines, bleibt die Bahnhofstraße gegenüber den Einmündungen Berggasse, Falltorstraße, Breitestraße und Forststraße vorfahrtsberechtigt.

Zonenverkehrsregeln:

Bereits 2017 wurden im Bereich der Stadtmitte folgende beiden Zonenverkehrsregeln eingeführt:

1.       Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

2.       Parkraumbewirtschaftungszone

Was gilt in diesen Zonen?

  • Tempo 20 km/h im Bereich der Stadtmitte
  • gebührenfreies Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden, werktags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • In öffentlichen Bereichen (Straßen, Parkplätze) darf nur noch auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden (z.B. bauliche angelegte Parkbuchten oder markierte Flächen)
  • Die Zonenverkehrszeichen sind nur noch am Beginn und am Ende der Zone aufgestellt
  • Einzelschilder sind nur dort aufgestellt, wo von der Zonenregelung abgewichen wird, wie z. B. die Kurzzeitparkplätze (30 Min.) beim Gesundheitszentrum oder bei Behindertenparkplätze

Parkhaus Stadtmitte

Die ersten beiden Stunden sind auch im Parkhaus Stadtmitte gebührenfrei, wobei Parkscheinpflicht besteht. D. h. es ist stets ein Parkschein zu ziehen und im Fahrzeug auszulegen. Am Parkscheinautomat ist dafür lediglich der grüne Knopf zu drücken, ohne Geld einzuwerfen. Wer länger wie 2 Stunden parken möchte, muss vor Anforderung des Parkscheines im Voraus für jede weitere Stunde eine Gebühr in Höhe von 1,-- € einwerfen.

Einfahrt: Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Ausfahrt: jederzeit.

Gebührenpflicht werktags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Sonn- und Feiertags gebührenfrei.

Parken mit Zonenverkehrsregeln und im Parkhaus Stadtmitte

Bitte beachten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit in der Bahnhofstraße von 20 km/h es werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt! 

Achtung Tempo 20 - Geschwindigkeitsmessungen

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme. Danke!